BZ-Home   Sitzung der Bezirksvertretung Du-Mitte Politik aktuell


 

BZ-Sitemap

Sitzungen Rat und BV
Parteien
Wahlen ab 1947
Politische Historie
Bürgermeister
ab 1873
Archiv

Berlin aktuell
Landtag 
Bärbel Bas-Berichte







Sitzung der Bezirksvertretung Mitte - Donnerstag, 27. September 2012

Öffentlicher Teil - begleitet von Harald Jeschke 

142. Straße für Neudorf

Straßenbenennung "Haus Hartenfels" in Duisburg-Neudorf-Nord

Einstimmig beschlossen wurde, den Weg "Am Haus Hartenfels" zu nennen.

Somit erhält Neudorf nach 2005 (Am Silberpalais) wieder einenneue Straße, die 142. insgesamt. 

 

Verlegung einer Haupt-Wassertransportleitung: Ab Frühjahr 2013 Großbaustellen an der Schweizer Straße, Meidericher Straße mit kompletter Sperrung der Berliner Brücke

Sehr ausführlich berichtete Holger Zander als Vertreter des Fachamtes über die dringenden Bauarbeiten in 2013.

Seit 2009 gab es das Problem der Hauptwasserleitung im Norden, die entlang der Meidericher Straße, Wintgenstraße und Schweizerstraße eine zentrale Bedeutung für die Wasserversorgung für den Norden der Stadt hat.

Die erst 2010 mit völlig neuem und lärmminderndem Asphalt  mit Geldern des Konjunkturpaketes II versehene Schweizer Straße gerät stark in Mitleidenschaft, da entlang des Bürgersteigs bzw. Radweges der Kanal bzw. die Leitung neu installiert werden muss. "Es gibt leider keine andere Möglichkeit, auch die ´Inline-Maßnahme` kommt hier nicht zum Tragen, da es sich von den Kosten her nicht rechnet und auch das Risiko der Beschädigung der Leitung zu groß wäre", bekräftige Holger Zander.

Ab dem Einmündungsbereich Mülheimer Straße wird es eine Wanderbaustelle mit Ampelbetrieb geben müssen. Auch die Sperrung der Berliner Brücke im Zuge der Erneuerung in Richtung Norden wird zwingend erforderlich. 

 

1.1

Stellungnahme des Umweltamtes zur Anfrage vom 30.08.2012 zu Sanierung und Rückbau der ehem. Buller-Werke

Frau Neisius, stellvertretende Amtsleiterin Bezirk Mitte, erklärte im Namen der Verwaltung, dass die Altlasten im Baulos 1 so weit entsorgt wurden (BZ berichtete im August) - , dass hier die Baugenehmigung für den Nahversorger Kaisers erfolgen kann. Beim Baulos 2 wird ebenfalls geprüft und Baugenehmigung erteilt, wenn Altlasten abgetragen sind.

 

Baumfrevel im Hochseil-Klettergarten Ruhrdeich

Die in der letzten Sitzung vorgebrachte Kritik am Klettergartenbetreiber am Ruhrdeich wird Konsequenzen haben. Gegen den Netreier wurd ein Ordungsverfahen eingeleitet. Er hatte Stahlseile zu fest um die Bäume gespannt (30 Platanen und 5 Ahornbäume) udn diese daduch geschädigt.

 

LTE-Standorte 

Die Installatin von Hochgeschwindigkeitsmasten für das schnelle LTe (Long term evolution) geht voran. 84 Hochfrequenzstandorte gibt es derzeit, davon sind von  59 geplanten LTE-Standorten noch 46 Standorte nicht installiert. 

 

Beschlussvorlagen

2

Sitzungsplan 2013 mit der zusätzlichen Sitzung der BV Mitte am 18. Juli 2013 einstimmig verabschiedet.

 

3

Gemeinsamer Antrag von MTB, IGMG, DERGAH, DWG und CDU: Sicherheit im Straßenverkehr - Kampf gegen Raser wurde zuürckgezogen, da es nach Auskunft der Fachamtes hier keine Raserszene gibt

 

4

Ausweitung der Bewohnerparkzone N (ZONE N - Neudorf-Nord)

Hier gab es einstimmig verabschiedete Anträge, die Mindestparkzeit auf 30 Minuten mit maximal 50 Cent zu begrenzen sowie zusätzliche Automaten - vor allem im Bereich Pappenstraße/Bismarckstraße - aufzustellen.
Dem Beschlusspunkt auf Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Zone N (N1) sowie im Folgepunkt den ruhenden Verkehr auf dem Ludgerieplatz zu ordnen wurde einstimmig gefolgt. 

 

Problembeschreibung
Mit der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzangebotes in der ZONE N haben sich so­wohl in dem angrenzenden Wohnquartier zwischen Grabenstraße, Sternbuschweg, Mülheimer Straße und Oststraße als auch auf dem Parkplatz (PP) Ludgeriplatz Probleme ergeben.

Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Das Quartier liegt zwischen der kostenpflichtig bewirtschafteten ZONE N und den bereits seit Jahren bestehenden Parkzonen E1 und E2, wo ein Teil der öffentlichen Parkplätze zugun­sten der Bewohner der ZONE E reserviert ist. Derzeit ist der Bereich zwischen Grabenstraße und Sternbuschweg unbewirtschaftet, entsprechend sind die Parkplätze hier stark ausgelastet. In Nachbarbereiche können die Bewohner jedoch nur eingeschränkt ausweichen. Es stellen daher lediglich die unbewirtschafteten Parkplätze der ZONE E eine adäquate Alterna­tive dar.
In der ZONE N sind während der Bewirtschaftungszeiten entweder die Parkgebüh­ren zu entrichten oder die Parkdauerbeschränkung ist einzuhalten. Untersuchungen der Parkraumsituation in dem Quartier zu unterschiedlichen Zeiten doku­mentieren, dass der Straßenabschnitt Oststraße auf Grund seiner direkten Nachbarschaft zur Fußgängerzone ganztägig eine sehr starke Parkraumnachfrage erfährt.
Auch das Parkplatzangebot auf dem Sternbuschweg war zu allen Zeiten nahezu komplett belegt, was auf die hohe Parkraumnachfrage der Bewohner, denen wohnungsnah keine Parkalternative zur Verfügung steht, zurück zuführen ist.
Die Straßenabschnitte der Grabenstraße in direkter Nachbarschaft zur Gesamtschule Mitte weisen zu Zeiten der üblichen Unterrichtszeit ebenfalls sehr hohe Belegungsraten auf. Auf den anderen Straßen­abschnitten wurden tagsüber für Wohnstraßen übliche Belegungsquoten ermittelt. In den Abend- und frühen Morgenstunden dokumentieren die Belegungsdaten aber auch dort eine sehr angespannte Parkraumsituation, verursacht durch die große Parkraumnachfrage der Bewohner selbst.
Da die Belegungsquoten der angrenzenden Straßenabschnitte in der ZONE N noch zahlreiche freie Kapazitäten offenbaren, kann mit einer Ausweitung der ZONE N bis zum Sternbuschweg das Parkraumproblem der Bewohner in dem Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc. gelöst werden.

Um auch zukünftig den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximalen Größenvorgabe für eine Bewohnerparkzone (1000m Ausdehnung) gerecht zu werden, sollen die Straßenab­schnitte, die zum Ortsteil Duissern gehören (Hedwigstraße und die Abschnitte der nördlichen Mülheimer Straße) in die zukünftige Parkzone von Duissern (ZONE Pi) eingebunden werden.

Die Parkraumnachfrage tagsüber wird aufgrund der wenigen gewerblichen Ansiedlungen in dem Quartier überwiegend durch die Bewohner bestimmt, ausgenommen die Oststraße und die südlichen Abschnitte der Grabenstraße. Auch zukünftig ist in dem Quartier keine Fremd­parkernachfrage tagsüber zu erwarten, so dass eine Bewirtschaftung mit Parkscheinautoma­ten in dem v. g. Wohnquartier als nicht wirtschaftlich zu bewerten ist. Daher soll für das öffentliche Parkplatzangebot in dem Quartier eine Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten gelten, von der Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis ausgenommen sind. Diese Parkdauerbeschränkung soll analog zur kostenpflichtigen Bewirtschaftung montags bis freitags 8-20 Uhr und samstags 8-14 Uhr gelten.

Ludgeriplatz
Das Parkplatzangebot auf dem pp Ludgeriplatz, welches innerhalb der ZONE N als einziges PP-Angebot mit Ausnahme zu Zeiten des Wochenmarktes allen Nutzern kostenfrei und ohne Dauerbeschränkung zur Verfügung steht, wird ganztägig sehr stark nachgefragt, auch in den Ferienzeiten.
Schon in den frühen Morgenstunden erfahren die Anwohner erheblichen Park­suchverkehr, verbunden mit Lärm und Abgasen, welcher bis in die späten Abend- und Nachtstunden anhält. Auslastungsraten deutlich über 100% ergeben sich durch den Um­stand, dass der Parkplatz ungeordnet ist und jeder sein Fahrzeug nach Gutdünken abstellt, oft ohne gegenseitige Rücksichtnahme. Weil dieses Parkverhalten mehrmals täglich den Einsatz der städtischen Überwachungskräfte einfordert, fordern sie dringend eine Ordnung des ruhenden Verkehrs. Nur so kann mittels Überwachung sichergestellt werden, dass sich Fahrzeuge zukünftig nicht mehr gegenseitig zuparken.
Weil außerdem Nutzer der Platzfläche sehr häufig Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht zur Anzeige bringen, ist dort derzeit auch ein überdurchschnittlich hoher Einsatz der Polizeibehörde erforderlich. Besonders kritisch stellt sich die Parkplatzsituation während des Wochenmarkbetriebes dar. Dann konkurrieren Marktbesucher, Schüler des angrenzenden Berufskollegs und die Be­schäftigten in Neudorf-Nord um das kostenlose, durch den Wochenmarktbetrieb deutlich reduzierte Parkplatzangebot am Platzrand. Diese werden während der Marktzeiten von zwei Seiten über eine Fläche angefahren, die zeitgleich von Marktbesuchern als Fußgänger oder Radfahrer genutzt wird und Aufenthaltsfläche für die Schüler/-innen des angrenzenden Berufskollegs ist.
Die Problematik des PP Ludgeriplatz kann nur durch die Ordnung des ruhenden Verkehrs, einer Bewirtschaftung des Parkraumes und einer Einschränkung der Zufahrtmöglichkeiten gelöst werden. Die Verwaltung hat unter der Maßgabe, auch zukünftig das größtmögliche Parkplatzangebot auf der Platzfläche bereit stellen zu können, ein Konzept erarbeitet, welches vorsieht, den Parkplatz mittels Poller zu trennen und in drei Parkbe­reiche zu unterteilen.
Von der Klöckner Straße in Höhe der dort dauerhaft eingerichteten Imbiss-Betriebe (Zufahrt A) können zukünftig nur noch 13 Parkplätze angefahren und ver­lassen werden. Sie können zu allen Zeiten genutzt werden, jedoch gilt für jedermann dort montags bis freitags von 8-20 Uhr und samstags von 8-14 Uhr eine Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten. Dieser Bereich wird durch Poller von der übrigen Platzfläche getrennt. Damit schließt sich zukünftig eine Überfahrt über die Platzfläche aus.

Damit Marktfahrzeuge zukünftig dennoch die Möglichkeit haben, die Marktfläche über die v. g. Zufahrt zu erreichen, werden 3 herausnehmbare Poller installiert. Die beiden anderen Parkbereiche befinden sich auf der übrigen Platzfläche und teilen sich auf einerseits in den Bereich, der heute i. d. R. dienstags und freitags von 6-15 Uhr vom Wochenmarkt genutzt wird sowie andererseits in den bestehenden Senkrechtparkstreifen vor dem Berufskolleg. Die 103 Parkplätze, die 2 Behinderten-PP und der Krad-PP auf der Fläche des Wochenmarktes stehen nur außerhalb der Marktzeiten zur Verfügung.
Dann gilt dort ebenfalls die v. g. Parkdauerbeschränkung für jedermann. Die 32 Senkrecht-PP vor dem Berufskolleg können, wie bisher, jederzeit genutzt werden, zukünftig jedoch ebenfalls nur noch zeitlich beschränkt für jedermann.
Durch die Trennung des Platzes mittels Poller können diese beiden Parkbereiche (außerhalb der Marktzeiten) nur noch über die zweite Zufahrt an der Klöckner Straße (Zufahrt B) oder über die Zufahrt am Ludgeriplatz (Zufahrt C) angefahren bzw. verlassen werden. Die Markierung der einzelnen Parkplätze berücksichtigt die in anerkannten Regelwerken vor­gegebenen Maße zum bequemen Ein- und Ausparken.
Außerhalb der Markierung abge­stellte Fahrzeuge parken verbotswidrig und können geahndet werden. Die neue Parkord-nung sieht zukünftig keine Parkmöglichkeiten mehr unmittelbar am Rand der Wochenmarktfläche in Längsaufstellung vor. Diese Tatsache ist dem Anspruch an ein größtmögliches Parkplatzangebot und den richtlinienkonformen Abmessungen für Parkplatzanlagen geschul- det.

Das zukünftige PP-Angebot auf der gesamten Platzfläche hat sich gegenüber den heute zu beobachtenden max. 209 frei gewählten Parkmöglichkeiten auf 150 Parkplätze reduziert.
Während des Wochenmarktes stehen weiterhin 45 Parkmöglichkeiten auf der Platzfläche zur Verfügung, 3 Parkplätze weniger als bisher.

Zukünftige Parkraumsituation Wohnquartier Grabenstraße, Sternbuschweg etc.
Die Parkdauerbeschränkung auf max. 90 Minuten für Fremdparker analog zu den kosten­pflichtigen Bewirtschaftungszeiten wird auf der Oststraße und den südlichen Abschnitten der Grabenstraße dazu beitragen, dass Langzeitparker diese Bereiche zukünftig meiden. Damit steigen tagsüber die Chancen auf einen freien Parkplatz sowohl für Kurzzeitparker als auch für Bewohner. Gleichzeitig kann mit diesem kostenlosen Parkplatzangebot dem Begehren zahlreichen Besucher nach kostenfreiem Parkraum in der ZONE N Rechnung getragen wer-den. Sie kritisierten bislang, dass sie, obgleich sie ältere Bewohner in der ZONE N pflegen oder unterstützen, keinen Anspruch auf eine Sonderregelung haben und empfinden die ständige Entrichtung von Parkgebühren als unsozial.

 


Ludgeriplatz
Durch die Platzunterbrechung wird sich die Aufenthaltsfunktion und die verkehrliche Situation für Fußgänger und Radfahrer verbessern. Durch die Ordnung des Ruhenden Verkehrs mit ausreichend großen Rangier- und Parkflächen schließen sich Fahrzeugschäden und zuge­parkte Fahrzeuge nahezu aus. Obwohl zukünftig weniger Parkplätze zur Verfügung stehen, erhöhen sich durch die Parkdauerbeschränkung die Parkmöglichkeiten, weil der einzelne Parkplatz täglich von mehreren Fahrzeugen genutzt werden kann. Den Bewohnern der ZONE N steht das kostenpflichtig be­wirtschaftete PP-Angebot im Umfeld des Platzes auch zum langfristigen Parken kostenfrei  zur Verfügung.
Weil in der ZONE N ganztägig ausreichend freie Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollen die Bewohner auch der Parkdauerbeschränkung auf dem Ludgeristraße unterliegen. Somit steht das gesamte PP-Angebot während der Bewirtschaftungszeiten nur Kurzparkern zur Verfügung und kann sowohl die Parkplatznachfrage durch die Besucher der ZONE N als auch die zu erwartende Parkplatznachfrage durch den zukünftigen Fernbusbahnhof an der Neudorfer Straße decken.
Die Fläche für den Wochenmarkt reduziert sich um die Fläche, auf der zukünftig 13 Parkplätze vor den Imbissbetrieben geschaffen werden. Durch die Aufgabe des bisherigen Längsparkstreifens am südlichen Rand der Marktfläche beschränken sich die Zufahrtsmöglichkeiten auf den Markt zukünftig nicht mehr nur auf die Zufahrten an der Klöckner Straße bzw. Ludgeriplatz. Vielmehr können die Marktbeschicker zukünftig die Marktfläche von Süden her auf gesamter Länge anfahren, wobei die 6 m breite Fahrgasse ausreichende Rangierflächen garantiert.

Somit kann die Marktfläche zukünftig wesentlich effektiver ausgenutzt werden.
FRISCHEKONTOR lehnt die Umplanung für den PP Luderiplatz ab. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Das Kurzzeitparkplatzangebot während der Marktzeiten reduziert sich lediglich um 3 Parkplätze. Zwar entfallen die Parkplätze längs zur Fahrbahn, um ausreichende Rangierflächen für die 32 Senkrechtparkplätze (hellblau) zu gewährleisten und den Fahrzeugbeschädigun­gen zu begegnen. Dafür kommen 13 PP (rot) auf einer Fläche hinzu, die heute noch der Marktnutzung vorbehalten ist. zu Pkt. 2 Die Fläche, die zukünftig dem Wochenmarkt nicht mehr zur Verfügung steht, wird lediglich freitags von einem Händler genutzt. Dieser hat augenscheinlich einen größeren Platzbedarf (Textilhandel).

 Aufgrund der kostenpflichtigen Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes müssen auch die Markthändler, wenn sie ihre Privatfahrzeuge in Marktnähe abstellen wollen, Parkgebühren entrichten. Dieses umgehen sie offensichtlich, weil die Marktfläche über ausreichend freie Platzkapazitäten verfügt. Wenn FrischeKontor nicht auf die Reduzierung der Marktfläche verzichtet, würde sich das Parkplatzangebot zu Zeiten des Wochenmarktes um 13 Parkplätze reduzieren. Aus verkehrsplanerischer Sicht sollte auf diese Reduzierung des Parkplatzangebotes während des Wochenmarktes verzichtet werden, um die Attraktivität des Marktes nicht zu schmälern.
Da zudem augenscheinlich Teile des Platzes sinnvoller für die Marktabwicklung genutzt werden können und die verbesserte Zufahrt von der Parallelfahrbahn aus neue Fahrbeziehungen und Rangiermöglichkeiten eröffnet, sollte FrischeKontor den einmaligen Aufwand betreiben, die Marktfläche Ludgeriplatz neu zu ordnen.
3 Während der Marktzeiten gilt auf der Marktfläche absolutes Haltverbot. Das gilt für alle Fahr­zeugarten. Kräder, die die Anordnung missachten, werden ebenso wie PKW abgeschleppt.  

Schönhauser Straße
Im Zuge der Zonenausweitung soll auf der Schönhauser Straße die Parkregelung "nur für Bewohner mit Parkausweis" zugunsten einer Parkraumbewirtschaftung mit Parkdauerbeschränkung aufgehoben werden. Damit haben dann zukünftig auch wieder Besucher die Möglichkeit, dass Parkplatzangebot auf der Schönhauser Straße zeitlich befristet zu nutzen.
Auswirkungen auf die angrenzenden ZONEN E1, E2, E3
Um beurteilen zu können, ob die Ausweitung der ZONE N bis zum Sternbuschweg Verdrängungsverkehre in den angrenzenden ZONEN E1, E2 und E 3 verursacht, wird vor dem 1.12.2012 in den Zonen eine Parkraumuntersuchung durchgeführt.
Umbenennung der ZONE N in ZONE N1
Da schon zahlreiche Buchstaben des Alphabetes Parkzonen in Duisburg zugeordnet sind, könnten sich mittelfristig Probleme bei der Neubenennung ergeben. Wie schon bei der Parkzone in Duissern geschehen, soll auch die ZONE N zukünftig in ZONE N1 umbenannt werden. Alle weiteren Zonen in Neudorf würden dann fortlaufend num­meriert. Aus der bisherige ZONE N wird ab dem 1.12.2012 die ZONE N1. 4.4 Benutzerfreundlichkeit der Parkscheinautomaten (PSA) Entsprechend des Ratsbeschlusses zur Parkgebührenordnung der Stadt Duisburg sind für die Nutzung des öffentlichen Parkraumes in der ZONE N 1,00€ Parkgebühr pro angefangene Stunde zu entrichten. D. h. die Parkgebühr kann nur für volle Stunden entrichtet werden.
Die Parkscheinautomaten akzeptieren 20-Cent, 50-Cent, 1 € und 2€ Münzen. Der Parkscheinautomat druckt jedoch erst nach Erhalt von vollen €-Beträgen den Parkschein aus. Diese Regelung soll auf Wunsch der Bürger mit der nächsten Änderung der Parkgebührenordnung geändert werden. Zukünftig soll für die Nutzung des kostenpflichtigen Parkplatzangebotes in der ZONE N1 eine Mindestparkdauer von 1 Stunde=1,00€ Parkgebühr gelten. Danach bestimmt sich die Parkdauer anhand der entrichteten Gebühr: 20 Cent entspricht 12 Minuten Parkdauer und 50 Cent entspricht 30 Minuten Parkdauer. Diese Neuregelung tritt mit dem Beschluss der Neufassung zur Parkgebührenordnung in Kraft.

 

5

Straßenbenennung "Haus Hartenfels" in Duisburg-Neudorf-Nord

Einstimmig beschlossen wurde, den Weg "Am Haus Hartenfels" zu nennen.

6

Einziehung einer Teilfläche der im B-Plan 1009 A als südliches Kerngebiet MK 2 ausgewiesenen Fläche im Bereich des Bahnhofsvorplatzes (Fernbusbahnhof) in Duisburg-Dellviertel

 

Dr. Oehmke von der Innenstadtentwicklungsgesellschaft Duisburg (IDE) stellte das Projekt des Investors Feuringgruppe mit dem Intercityhotel vor. Es handelt sich um ein 5-geschossiges Gebäude mit Staffelgeschoss (5. Etage), die in Richtung Friedrich-Wilhelmstraße abgeschrägt wird. Das Hotel wird als sogenanntes Drei-Sterne-Hotel plus bezeichnet und soll über 160 Zimmer aber auch über lediglich 35 Stellplätze verfügen. Baubeginn soll im Frühjahr 2013 sein
Der Kaufvertrag mit Straßen.nrw wurde getätigt. Die BV Mitte sieht das Problem in den zu geringen Stellplätzen und den drei nahezu gleichzeitig stattfindenden Baustellen (A 59-Erweiterung und Bau des Multi Developlment Domizils ein paar Meter weiter nördlich). Laut Dr. Oehmke hat die Hotelgruppe ähnlich wie andere Ketten (Ibis) die Erfahrung gemacht, dass in Bahnhofsnähe diese Stellplatzzahl ausreiche, außerdem sei eine Tiefgarge mit den enormen Kosten nicht darstellbar. 

 

7

Errichtung einer Zaunanlage mit Schiebetoranlage, Sternbuschweg 380, 47057 Duisburg (Az.: BV 2012-0907)  einstimmig bechlossen

8

Nutzungsänderung von Autohaus in China-Restaurant, Auf der Höhe 45, 47059 Duisburg (Az.: BN 2012-0200) einstimmig bechlossen

9

Errichtung eines Ärztehauses mit 2 Ladenlokalen und 8 Tiefgaragenstellplätzen, Salvatorweg 13 - 15, 47051 Duisburg (Az.: BV 2012-0954) wurde von der Verwaltung zurückgzogen.
Anmerkung: Der Bau ist ziemlich weit fortgeschritten und wird auch aufgrund der Ärzte (Augenärzte) dringend benötigt. Die BV Mitte konnte dieses Zurückziehen nicht verstehen. Die Verwaltung wollte die Rücknahme der Beschlussvorlage nicht kommentieren.

Zum in der Nähe seit langem geplanten Ärztezentrum am Marientor konnte Dr. Oehmke darüber informieren, dass vom Investor - der laut Dr. Oehmek schon 3 Millionen Euro investiert hat - der zusätzliche notwendig gewordene Grundstückskauf des Investors getätigt und auch der Bauantrag gestellt wurde.

10

Entfernung des städtischen Straßenbaumes an der Schreiberstraße 4 in 47058 Duisburg-Duissern einstimmig bechlossen (1 Enthaltung SPD)

Mitteilungsvorlagen

11

"Umsetzung des Schulkonsens NRW in Duisburg"
hier: Stand der Maßnahmenplanung zur Gründung von Sekundarschulen  Kenntnisnahme

12

Kein Kind zurück lassen! - Kommunen in NRW beugen vor Kenntnisnahme begrüßt

13

8. Sachstandsbericht zum Projekt Duisburg2027 Kenntnisnahme

14

Verwaltungsgebäude Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Stadthaus), 47051 Duisburg hier: Sanierung der Fassade Kenntnisnahme mit nun vorliegenden Gesamtkosten von 407 000 Euro

15

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung

15.1

Baumaßnahme Schweizer Straße / Meidericher Straße, hier: Verkehrslenkung

Nachtrag: 19.09.2012 *

Nachtrag

Nachtrag: 19.09.2012 *

Beschlussvorlagen

16 Nachtrag: 19.09.2012 *

Nutzungsänderung von Büro in Studentenwohnheim und Versammlungsstätte, Weidenweg 87, 47059 Duisburg (Az.: BN 2012-0147) von Verwaltung zurückgezogen

Die SPD verlangt aber Auskunft:
- ob es Minderjährige gibt
- eine Geschlechtertrennung geben könnte

- welche Behörde bei dieser bekannten Gruppe kontrolliert

 

17 Nachtrag: 19.09.2012 *

Bauvoranfrage zur Errichtung Ersatzneubau für die bestehende Marien-Klinik und Verlegung der Funktion St. Vincenz, Wanheimer Straße 167 a, 47053 Duisburg (Az.: A 2012-0087) einstimmig bechlossen

 

Krankenhaus St. Marien Hospital mit 350 Betten und folgenden Fachabteilungen: · Psychiatrie (offen und geschützt)
· Gerontopsychiatrie
· Geriatrie
· Nierenheilkunde und Dialyse
· Urologie
· Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
· Fachübergreifende Funktionsabteilungen
Die Nutzung des Geländes für ein Krankenhaus ist bereits vorgeprägt, es sollen diverse Altgebäude abgebrochen und zwei 5-geschossige Gebäudekörper jeweils mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss errichtet werden. Diese Gebäude sollen mit einem 2-geschossigen Gebäudeteil verbunden werden.

 

18 Nachtrag: 19.09.2012 *

Änderung eines Krankenhauses, hier: Austausch eines Sauerstoff-Tanks und Verdampferanlage, Zu den Rehwiesen 9 - 11, 47055 Duisburg (Az.: BN 2012-0203) einstimmig bechlossen

19 Nachtrag: 19.09.2012 *

Änderung einer Nebenanlage, hier: Umsetzung von 35 Lagerboxen und Neubau 1 Containerüberdachung für 6 Abfallcontainer auf dem Werksgelände, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg (Az.: BV 2012-0820) einstimmig bechlossen

20 Nachtrag: 19.09.2012 *

Errichtung einer Ersatzstromerzeugerstation (Notstrom), Bungertstraße 27, 47053 Duisburg (Az.: BV 2012-0821) einstimmig bechlossen

21 Nachtrag: 24.09.2012 *

Errichtung eines Dibondschildes, Im Schlenk 45, 47055 Duisburg (Az.: E 2012-0097) einstimmig bechlossen Anmerkung: Dibon ist ein ebsonder uv-beständiges Material)

Nachtrag: 20.09.2012 *

Anträge/Anfragen

22 Nachtrag: 20.09.2012 *

Umgestaltung der Grünanlage "Neudorfer Markt"


So war es einmal

Der Oberbürgermeister wird gebeten, ein Konzept zur Umgestaltung der städtischen Grünanlage "Neudorfer Markt" zu erstellen.
Begründung:
Die Grünanlage in ihrer jetzigen Form bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Da es sich um eine der ältesten Anlagen in diesem Bereich handelt, sollte die gesamte Gestaltung neu überdacht werden. Auch der Spielplatz ist nicht mehr zeitgemäß.
Zur Aufwertung des gesamten Umfeldes soll hier eine hochwertige Grünlage als moderner Quartiersplatz geschaffen werden. einstimmig bechlossen

23 Nachtrag: 21.09.2012 *

Reduziertes Personal der City-Wache Stadtmitte einstimmig bechlossen

Mit der Aufforderung von Dr. Lothar Tacke (SPD), dass das Ordnungsamt hier in alter Stärke präsent sein soll.

24 Nachtrag: 21.09.2012 *

Aufstellung des Mahnmals zur Erinnerung an die Deportation jüdischer Kinder aus Duisburg
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Mahnmal zur Erinnerung an die Deportation jüdischer Kinder aus Duisburg auf dem Rasenstück vor dem Osteingang des Hauptbahnhofs aufzustellen.
Das Mahnmal soll durch eine erhöhte Form und die Aufstellung von Bänken begehbar sein. Auch das unmittelbar vor dem Osteingang befindliche Bodenmosaik über die in Duisburg verlegten "Stolpersteine", das sich in einem unansehnlichem Zustand befindet, sollte bei dieser Gelegenheit restauriert, verlagert und mit dem neuen Mahnmal auf dem Rasenstück integriert werden.
Hier würde zusammengefügt, was zusammengehört: Die jüdischen Opferschicksale der NS- Zeit in unserer Stadt.
Begründung:Die deportierten jüdischen Kinder haben den Hauptbahnhof durch den Osteingang betreten, daher sollte auch an dieser Stelle auf ihr Schicksal hingewiesen werden und das Mahnmal einstimmig bechlossen

*